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Stalking

Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet „anschleichen“ oder das „Einkreisen der Beute“. Stalking beschreibt vielfältige Verhaltensweisen, bei dem der/die Täter/-in eine andere Person verfolgt, belästigt, psychoterrorisiert, ausspioniert, bedroht und beschimpft oder auch körperlich angreift.

Kennzeichen von Stalking:

  • wiederholtes Belästigen oder Verfolgen einer anderen Person, welche dies als bedrohlich wahrnimmt( Folgen: Angst, Furcht, Panik bis hin zu Krankheit)
  • über eine längere Zeit andauernd
  • Zielgerichtetheit auf eine spezifische Person

Typische Erscheinungsformen von Belästigung:

  • Kontaktaufnahme, per Telefon, SMS, E-Mail, Brief, etc., zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • ständige Verfolgung durch Auflauern, Herumtreiben in der Nähe, Nachlaufen und Hinterherfahren
  • Kontaktaufnahme über Dritte
  • Beschädigung von Eigentum
  • Ausspionieren von persönlichen Daten ( neue Adresse, neue Telefonnummer, neue Arbeitsstelle…)
  • Falschbeschuldigungen über das Opfer und sein Umfeld
  • Eindringen in die Wohnung
  • Zusenden von schockierenden Dingen
  • unerwünschte Bestellungen/ Abbestellung von Waren im/ auf den Namen der Betroffenen
  • unerwünschte Geschenke
  • Verleumdung und Veröffentlichung von persönlichen Fotos und Daten im Internet

Diese Liste lässt sich beliebig erweitern…

Stalking ist eine Straftat und hat nichts mit Liebe zu tun. Hauptsächlich geht es dem /der Stalker/-in darum, Macht auszuüben und das Leben der Betroffenen zu beeinflussen und zu kontrollieren.

Die Motivation des Stalkers/der Stalkerin:

Die Motivation des Stalkers/der Stalkerin kann sehr vielfältig sein, z.B. nicht akzeptierte Trennung, Rache, Wut, Eifersucht, krankhafter Liebeswahn. Immer ist es das Bedürfnis Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben.

Wie kannst Du Dich schützen? Maßnahmen zur Eigensicherung

  • Kontaktabbruch: teile dem Stalker in einem Einschreiben mit, dass Du keinen Kontakt mehr wünschst und duldest.
  • Bleibe konsequent und gehe danach auf keinerlei Kontaktversuche des Stalkers ein. Jedes andere Verhalten signalisiert dem Täter, dass es sich lohnt, weiterzumachen.
  • Sprich nicht mehr mit dem Stalker. Beende Telefonanrufe sofort, reagiere nicht auf Nachrichten, lass Briefe möglichst ungeöffnet.
  • Dokumentiere und sichere alle Telefonanrufe, Nachrichten, Emails, Briefe, abgelehnte Warenlieferungen, ausgesprochene Drohungen, Belästigungen, vom Stalker inszenierte Begegnungen mit Dir/ Familienangehörigen/ FreundInnen/ KollegInnen usw. mit Datum, Uhrzeit, Vorkommnis und eventuell Zeugen in einem Stalking-Tagebuch oder lade Dir die Stalking-App vom Weissen Ring nostalk herunter. Die Daten der Vorfälle bleiben nicht auf dem Handy und sind so vor dem Zugriff anderer Personen geschützt. Mit einem persönlichen Code können die Daten entschlüsselt und Justiz und Polizei zur Verfügung gestellt werden.
  • Bewahre „Geschenke“, Nachrichten, Emails, Briefe und andere erhaltene Dinge als Beweismaterial auf. Fotografiere Verletzungen und Sachbeschädigungen, welche durch Handlungen des Stalkers herbeigeführt wurden.
  • Lass Verletzungen und durch Stalking entstandene gesundheitliche Beeinträchtigungen ärztlich attestieren.
  • Stelle Öffentlichkeit her. Informiere Dein gesamtes soziales Umfeld.
  • Erstatte Anzeige bei der Polizei. Beziehe Anwesende als Helfer in Deine Notlage mit ein.
  • Trage immer Dein Handy bei Dir. Speichere per Kurzwahlfunktion Telefonnummern im Notfall ein.
  • Alarmiere in akuten Notfällen sofort die Polizei.
  • Wirst Du im Auto verfolgt, fahre direkt zur nächsten Polizeiwache.

Rechtliche Möglichkeiten

Seit 2007 ist Stalking laut §238 StGB strafbar. Erstatte Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Hierbei wird geprüft, ob weitere Straftatengegen den Stalker (Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) vorliegen.

Eine Strafanzeige kann die Voraussetzung für eine mögliche Verurteilung sein. Ziehe außerdem einen Antrag auf Strafverfolgung in Betracht.

Gleichzeitig kannst Du beim Amtsgericht mit oder ohne Rechtsbeistand eine Einstweilige Anordnung oder eine Einstweilige Verfügung  beantragen und wegen weitergehenden Ansprüchen zivilrechtlich gegen den Stalker/ die Stalkerin vorgehen.

Mit einem Kontakt- und Annäherungsverbot kann dem Stalker gerichtlich angeordnet werden:

  • Betretungsverbot und/ oder Hausverbot für die Wohnung/ das Grundstück des Opfers
  • Näherungsverbot für die für die Wohnung und gewöhnliche Aufenthaltsorte des Opfers (z.B. Arbeitsplatz)
  • Verbot Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen oder Verbot ein Zusammentreffen mit dem Opfer herbeizuführen.

Wer gegen eine solche gerichtlich verfügte Strafanordnung verstößt, begeht eine Straftat auf die eine Geldstrafe- oder Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann und riskiert Zwangsgeld oder Zwangshaft. Bevor Du rechtliche Schritte einleitest, ist es hilfreich, sich anwaltlich und/oder in einer Fachberatungsstelle beraten zu lassen.

Wo findest Du Hilfe?

Freunde, Verwandte, Kollegen, Nachbarn können als Helfer, GesprächspartnerInnen oder ZeugInnen soziale Unterstützung geben. Bei akuter Gefahr sprich Passanten an!

Anlaufstellen:

  • Polizei
  • Opferhilfeeinrichtungen wie Weisser Ring
  • Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
  • Frauenberatungsstellen
  • RechtsanwältInnen

Hier erhältst du psychosoziale Beratung und Begleitung und kannst Dich zu rechtlichen und praktischen Schutzmöglichkeiten beraten lassen. Bei Bedarf erfolgt die Weitervermittlung an entsprechende Fachberatungsstellen. In besonders gefährlichen Situationen bietet das Frauenhaus einen sicheren Schutz.

Kontaktadressen:

Landespolizeiinspektion Gotha, Inspektionsschutz
Telefon: 03621/781125 oder Notruf 110

Opferschutzpolizeiliche Beratungsstelle Gotha
Telefon: 03621/781504

Frauenhaus/ Frauenberatungsstelle Gotha
Telefon: 03621/403209
oder
Notruftelefon: 0171 1721441

Weißer Ring Außenstelle Gotha
Telefon: 03621/30019

Interventionsstelle „Hanna“
Telefon: 03693/505211

Amtsgericht Gotha
Telefon: 03621/215-0

Gewaltschutzgesetz

Opfer können gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung bei Gericht beantragen.

Was ist Häusliche Gewalt?

Jede vierte Frau erlebt Häusliche Gewalt in der eigenen Partnerschaft. Sie hat viele Gesichter.

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